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Internet Jugend Center

S T I F T U N G

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Satzung

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Satzung Ergänzung 2011

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Stiftungsvermögen

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Zustiftung
Einnahmen kann eine Stiftung aus der Anlage ihres Vermögens erzielen, dabei erzielt die Stiftung Zinseinnahmen und ähnliche Erträge, wie z.B. Dividenden. Gelder können auch durch Zustiftungen und Spenden zufließen. Zustiftungen sind Vermögenszuwendungen für eine bereits bestehende Stiftung, sie erhöhen den Kapitalstock einer Stiftung und werden nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Dagegen stärken Spenden nicht den Kapitalstock, sondern werden direkt für den Stiftungszweck verausgabt. Diese Einnahmen unterliegen keiner Ertragbesteuerung. Gemeinnützige Stiftung sind damit von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. 
 

Wie hoch muss eine Zustiftung an die Stiftung sein?

Spenden und Zustiftungen können in jeglicher Höhe der Internet Jugend Center Stiftung übergeben werden. Auch kleine Beträge sind willkommen! Bei Zustiftungen bitte auf dem Überweisungsträger das Wort „Zustiftung“ vermerken. Ansonsten wird der Betrag als Spende gebucht. Zustiftungen werden für die Ewigkeit angelegt und nur die Erträge können verwendet werden. Allgemeine oder Projektbezogene Spenden müssen innerhalb eines Jahres zweckgebunden ausgegeben werden.

Stiftung Internet Jugend Center
akitho@arcor.de